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Acerca de

  • Kommt eine Ernährungsberatung für mich in Frage?
    Nehmen Sie gerne den Service eines kostenfreien Informationsgesprächs in Anspruch. So finden wir ganz schnell heraus, wie und ob ich Sie unterstützen kann.
  • Wie läuft die Ernährungsberatung ab?
    Sie klären im Vorhinein ab, ob Sie die Voraussetzungen für eine ernährungstherapeutische Beratung (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) erfüllen. Sollte dies infrage kommen, erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach der Bezuschussung. Andernfalls tragen Sie die Kosten für eine Ernährungsberatung selber. Gerne biete ich vorab ein kostenfreies Telefongespräch an. Anschließend vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch (online oder vor Ort). Die Anzahl der Folgeberatungen hängt vom gebuchten Paket ab.
  • Woher weiß ich, dass es sich um eine professionelle Ernährungsberatung handelt?
    Die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater/in“ ist nicht geschützt. Durch mein Studium der Ökotrophologie im Bachelor und der Ernährungswissenschaft im Master verfüge ich über fundierte Kenntnisse im Bereich der Ernährungsberatung. Durch kontinuierliche Weiterbildungen halte ich mein Wissen auf dem neuesten Stand und halte mich, durch meine Mitgliedschaft beim VFED, an die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung.
  • Wie viel kostet die Ernährungsberatung?
    Die Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Bei einer ernährungsmitbedingten Diagnose können Sie sich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellen lassen. In diesem Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für weitere Angebote variieren je nach Art und Umfang. Kontaktieren Sie mich gerne.
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Ernährungsberatung?
    Eine Kostenübernahme für eine ernährungstherapeutische Beratung ist durch die gesetzliche Krankenkasse bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung möglich. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
  • Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für den Yogakurs?
    Die gesetz­lichen Kran­ken­versicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zerti­fizierten Präventions­kursen. Dies gilt auch für die angebotenen Yogakurse. Daher zahlt Ihnen die Kranken­kasse einen Zuschuss, wenn Sie an den Kursen teilnehmen. Einige Kranken­kassen übernehmen die Kosten vollständig, meistens tragen Sie aber einen Eigenanteil der Kurs­gebühren. Versicherte können in der Regel an ein bis zwei Kursen pro Jahr teilnehmen.

Weitere Fragen? Melden Sie sich gerne!

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